Erben wird verstanden als nahtloser, spontaner, irreversibler, endgültiger Übergang von Vermögenswerten vom Erblasser auf die Erben.
Erben können sich nicht selbst als Erbe bestimmen. Sie haben nur die Wahl, das Erbe insgesamt anzunehmen oder insgesamt abzulehnen. Sie können keine Auswahl treffen.
Im Erbfall bleibt "nach außen" "alles beim Alten". An die Stelle des Erblassers treten jedoch seine Erben in einer Erbengemeinschaft von Personen, die "hinter dem Vermögen" und ab dem Erbfall auch "für das Vermögen" stehen.
Es ändert sich durch einen Erbfall tatsächlich - zunächst - nichts: Durch den Erbfall wird das Vermögen weder vergrößert noch verkleinert.
Dennoch ändert sich im Erbfall alles: