HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

52. Vererbung von Vermögen

VolltextErbe in Organisationen

Es geht um das Schicksals des Erbes in der Organisation des Erben.

 

Ein Erbe ist und bleibt in der Organisation des Erben immer "etwas Uneigenes". Es bleibt immer in einer gewissen Art und Weise "fremd". Die Elternschaft des Erbes unauslöschlich verbunden mit:

  1. Erinnerungen,
  2. Erlebnissen,
  3. Ereignissen, Vorkommnissen,
  4. Emotionen,
  5. Eindrücken,
  6. Erfahrungen,
  7. Vorurteilen,
  8. Energien, Kräften,
  9. Strukturen,
  10. Werten.

In Organisationen treten an die Stelle der Kinder als Erben:

  1. Mitarbeitende,
  2. Kunden,
  3. Lieferanten,
  4. Partner,
  5. Wettbewerber,
  6. Eigentümer,
  7. Gesellschafter,
  8. Führungskräfte,
  9. Vertreter der Organisation,
  10. Strukturen.

In Organisationen werden oftmals versucht, alle Erinnerungen und Zeugnisse für das Geerbte auszulöschen: Jeder Versuch ist ein Beleg für die Unfähigkeit der Organisation, das Einverleibte sich auch tatsächlich zu eigen zu machen.

In Organisationen werden deshalb vielfach auch ausdrückliche Wege gesucht und gefunden, um die Erinnerungen an das Geerbte aufrecht zu erhalten und zu kontrollieren. Dazu eignen sich Archive, Denkmale, Ahnengalerien, Geschäftsberichte und Presseveröffentlichungen bestens. Die Nachkommen, die mit dem früheren Geerbten nicht mehr direkt in Berührung kommen (können), erfahren dadurch, dass "da mal was (anders) war." Je nach Belieben wird es heroisiert oder verdammt.