HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

52. Vererbung von Vermögen

VolltextVererbung von Aktiva

Vererbung von Vermögen im engeren Sinne

Es geht um die Art und Weise, wie Vermögen (im engeren Sinne) vererbt werden (wird, kann, darf, soll, muss).

 

Es geht manchmal um Vermögen, das nur für den Erblasser "ein Vermögen" (wert) war. Oftmals handelt es sich um:

  1. Höchstpersönliches,
  2. Fotos,
  3. Erinnerungsstücke,
  4. Kleidung,
  5. Orden, Auszeichnungen, Urkunden,
  6. Sentimentales,
  7. Verhasstes, Verpöntes, Lästiges,
  8. Symbolisches, "heiß Geliebtes", Hobbys,
  9. (persönliche) Hilfsmittel, Krücken,
  10. Sammlungen, Aufzeichnungen, Dokumente.

Es geht auch um alles, was erst für den Erben ein Vermögen wird.

  1. Name,
  2. Herkunft,
  3. Kunstwerke,
  4. Verwertungsrechte,
  5. Nutzungsrechte an einzelnen Vermögenswerten oder am Gesamtvermögen,
  6. Unveröffentlichtes,
  7. Erfindungen,
  8. Beteiligungen, Anteile,
  9. bisher "geheim gehaltenes" Wissen,
  10. Abhängigkeiten Dritter vom Erblasser.

Es geht auch um Vermögen, das im Erbfall seine Eigenschaft als Vermögen verliert:

  1. Persönliche Rechte des Erblassers, wie Renten, Wohnrecht, Nießbrauchrechte, Nutzungsrechte, Lizenzen,
  2. Ehrungen, Auszeichnungen des Erblassers,
  3. Status des Erblassers,
  4. Funktionen des Erblassers,
  5. Amt des Erblassers,
  6. Vollmachten des Erblassers,
  7. Zuständigkeiten des Erblassers,
  8. Zugänge des Erblassers,
  9. Macht des Erblassers,
  10. Einfluss des Erblassers.

Es wird oftmals angenommen, auch gehofft oder befürchtet, dass zumindest einer der Erben "in die Fußstapfen des Erblassers" tritt. Manchmal geschieht es auch. Korrekturen erfolgen meistens unverzüglich, wenn sich die Nachkömmlinge nicht für das Erbe würdig oder reif erweisen. "Hochkömmlinge" durch Erbschaften werden ihren Nimbus für ihr Leben lang nie mehr los.

Die umfassende Nachfolge im Erbfall werden oftmals in generellen Regelungen festgelegt.

  1. Traditionen,
  2. Familienrecht,
  3. Sorgerecht,
  4. Vertretungsrecht,
  5. Gesellschaftsrecht,
  6. Statuten,
  7. Gesellschaftsverträgen,
  8. Organigrammen,
  9. Vertretungsregelungen,
  10. Vollmachten.

Die allgemeinen und generellen Regelungen werden vielfach auf die realen Personen zugeschnitten.