52. Vererbung von Vermögen
Vererbung von Passiva
Vererbung von Humankapital
Es geht um die Art und Weise, wie passives Humankapital
vererbt werden (wird, kann, darf, soll, muss).
Erben reagieren auf das vererbte passive Humankapital entweder
mit
- Identifikation,
- Gleichgültigkeit,
- Verstärkung oder Abschwächung,
- Zweifel,
- Vorbehalten,
- Kritik,
- Widerstand,
- Ablehnung,
- Entgegengesetztes,
- Kampf, Bekämpfung.
Inhaltlich geht es um das Erbe von:
- "Adel verpflichtet."
- "Wie die Alten, so die Jungen."
- Sitten, Gebräuche,
- Wege, offene oder geschlossene Türen,
- Gesetze,
- Regeln,
- Spielregeln,
- Bewältigungsstrategien,
- Werten,
- Religion, Glauben und Weltanschauungen.
Vererbt werden:
- Grenzen,
- Verbote,
- Gleichmacherei: "Alles an sich selbst ausrichten".
- Haftungen,
- Unvollendetes, Abgebrochenes,
- Unerreichtes,
- Umfeld,
- Strukturen, Hierarchien,
- Rollen, Rollenmuster,
- Überzeugungen.
Vom Erblasser hinterlassen werden unauslöschlich:
- Partner, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitende
- Angehörige,
- Verwandtschaft,
- Freunde,
- Bekanntschaften,
- Sippenhaft,
- Vorurteile,
- Vorlieben,
- Verhaltensmuster,
- Identifizierungen oder Ablehnungen von Idolen und Idealen.
Zum passiven Erbe gehören auch die Spuren als Nachwirkungen von:
- Genen,
- Erbkrankheiten,
- Verletzungen,
- Kränkungen,
- Lebenslügen,
- Misserfolgen, Scheitern, Scheiterungen,
- Geheimnissen,
- Verdrängungen,
- Irrtümern,
- Unterlassenem.
Mit dem Erbfall kann nicht ungeschehen gemacht werden, wofür der
Erblasser verantwortlich war, auch dann nicht, wenn es rechtlich
ohne Relevanz war, ist und bleibt:
- Verbrechen,
- Schandtaten, Untaten,
- Fehler, Scham, Beschämendes,
- Kriege, Kämpfe, Auseinandersetzungen,
- Probleme,
- Schwierigkeiten,
- Konflikte, Streitigkeiten,
- Störungen,
- Fehlverhalten, Fehltritte, Fehlentscheidungen,
- Schwächen.
Als Bürde oder Pfunde können für die Erben sich erweisen, was der
Erblasser hinterlässt an:
- Ansehen, Ruf,
- Wertschätzung
- Bonität,
- Image,
- Erfolge,
- Bekanntheit,
- Berühmtheit,
- Berüchtigtheit,
- Stärken,
- Profilen.
Der Erblasser kann nicht bestimmen, was sein passives Erbe
ausmacht: Es ist ein Teil von ihm.
Die Erben können sich vom passiven Erbe nicht trennen: Sie können
es weder ablehnen noch annehmen, noch begrenzen: Sie können es nur
nehmen, wie es ist und das Beste daraus machen.