HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

Volltext52. Vererbung von Vermögen

Bei einem Erbe wird deutlich, dass wir "nur Gast auf Erden" sind: Niemand kann bestimmen, wessen Erbe er wird. Niemand kann irgend etwas mitnehmen, wenn seine Zeit gekommen ist.

Vererbung

Ein Erbe setzt voraus, dass ein Erblasser endgültig seine Existenz verliert und damit auch alles, was für ihn Vermögen war, ist und hätte sein können.

Das Erbe ist alles, was ein Erblasser hinterlässt.

Ein Erbe ist ein Vermögen, für welches außer der eigenen Existenz (als Erbe) und der Existenz eines Vermögens nichts weiter erforderlich ist.

Ein Erbe zu sein oder sein zu können, ergibt sich ausschließlich aus der Beziehungskonstellation.

Erben ist:

  1. ein Prozess,
  2. ein rechtlicher Vorgang,
  3. ein Ereignis,
  4. ein Ende,
  5. ein Übergang,
  6. ein Anfang,
  7. eine Veränderung,
  8. eine Wirkung,
  9. eine Ursache,
  10. ein Ergebnis.

Erben können nicht festlegen:

  1. ob sie erben,
  2. wie sie erben,
  3. von wem sie erben,
  4. was sie erben,
  5. wann sie erben,
  6. wie das Erbe auszusehen hat,
  7. wozu sie das Erbe berechtigt,
  8. wozu sie das Erbe verpflichtet,
  9. was das Erbe ausschließt,
  10. was das Erbe ausmacht.

Ein Erbe wird manchmal über Generationen hinweg durchgereicht: Die jeweiligen Erblasser waren und sind selbst Erbe, das sie an ihre Nachkommen weiter vererben.