HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

52. Vererbung von Vermögen

VolltextSumme aktive Vererbung

Es geht um die Art und Weise, wie Vererbungen aktiv erfolgen (werden, können, dürfen, müssen).

 

Erben hat wenig mit Bereicherung zu tun: Der Reichtum bestand bereits beim Erblasser. Die Erben waren Anwärter und hatten bereits einen Anteil am Reichtum, den sie im Erbfall übernehmen. Die dadurch eintretende Bereicherung bleibt nur erhalten, wenn die Erben für die Annahme des Erbes auch reif sind.

Die Auseinandersetzungen mit dem künftigen Erbe prägen das Leben der Erblasser und der Erben ein Leben lang. Die Erbauseinandersetzung im Erbfalle beendet nur den Vermögensstatus des Erblassers: Das Erbe geht auf die Erben über. Alles, was über das Vermögensrechtliche hinausgeht, bleibt in der Regel bestehen, wenn auch mit anderen Bedeutungen und Wichtigkeiten.

Nach dem Erbfall werden auch für die Erben deutlich:

  1. die versäumten Gelegenheiten, das Erbe attraktiver zu gestalten.
  2. die eigenen Beiträge, damit das Erbe so ist, wie es ist.
  3. das eigene Lebenskonzept,
  4. der eigene Lebensstil,
  5. die eigene Lebensgestaltung,
  6. die eigenen Fähigkeiten,
  7. die eigenen Grenzen,
  8. die eigenen Talente,
  9. die eigenen Erfolge und Misserfolge,
  10. die eigene Verantwortung für alles, was folgt.

Erben ist sehr oft nur vordergründig "bequem" und "schön".