Es geht um die Art und Weise, wie aktive Vermögenswerte vererbt werden (können, dürfen, müssen).
Es geht um das vorzeigbare Vermögen, welches das Erbe bildet.
Als Erbe wird üblicherweise nur angesehen, was zum Zeitpunkt des Erbfalles "an Vermögensgegenständen und Schulden" angetroffen wird. Alles, was keinen "aktiven" Vermögenswert darstellt, wird nicht als Erbe betrachtet und behandelt: Das Erbe wird üblicherweise eingeschränkt auf das Erbe, das mit Geldwerten zu fassen und darzustellen ist. Es ist auch das Erbe, das formal und juristisch "abgewickelt" werden kann.
Das tatsächliche Erbe geht jedoch weit darüber hinaus.