Es geht um die Art und Weise, wie Vererben und Erben ganzheitlich verbunden werden. Es geht um die Art und Weise, wie allumfassende Gesamtvermögen vererbt werden (können, dürfen, müssen).
Entscheidend ist der Wille von:
Der Gesetzgeber lässt im Zusammenhang mit Vererbungen nur bedingungslose, vorbehaltslose, endgültige Willenserklärungen zu. Mitunter benötigt es einige Zeit, bis die jeweiligen Personen wissen, was sie tatsächlich wollen. Die Art und Weise und die Dauer der Unentschlossenheit wirkt sich auf den Inhalt des Willens der Anderen aus.
Der Wille jedes einzelnen Betroffenen und Beteiligten ist und bleibt in der Regel wankelmütig. Er kann sich jederzeit ändern, auch - zunächst - unbewusst. Was der tatsächliche Wille ist, entscheidet sich:
Nur zufällig stimmt der Wille aller Beteiligten und Betroffenen überein.
Je nach Willenserklärungen können sich:
Es ist wahrscheinlich sehr, sehr selten, dass ein Vermögen im Rahmen eines Erbes ganzheitlich vererbt werden kann. Die juristische Gesamtrechtsnachfolge betrifft nur die bestehenden Rechtsbeziehungen. Sie erfassen nur einen Teil des Gesamtvermögens, welches das Erbe ausmacht.