Manche möchten gerne vor den Anderen erben.
Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt. Die Gesetze regeln:
Die Regelungen betreffen letztlich nur das Vermögen (Aktiva und Passiva), das auch bilanzierbar ist. Das Humankapital und das Vermögen (im engeren Sinne) werden von den gesetzlichen Regelungen kaum erfasst.
Die gesetzliche Erfolge kann vom Erblasser durch einzelne Bestimmungen ergänzt werden. Ob sie gültig sind und beachtet werden können, zeigt sich meistens erst im Erbfall.
Die Erben (Nachkommen, Nachfolger) können immer nur "für die nächste Generation" festgelegt oder zumindest bestimmt werden. Sie, die Erben, muss es geben: Sie sind immer das Ergebnis der Vereinigung mit Partnern. Gibt es solche Erbe aus Vereinigungen mit Partnern nicht, "erbt die Allgemeinheit".