HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

52. Vererbung von Vermögen

VolltextErbfolge

Manche möchten gerne vor den Anderen erben.

 

Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt. Die Gesetze regeln:

  1. wer Erblasser ist,
  2. wann der Erbfall gegeben ist,
  3. den Zeitpunkt des Erbes,
  4. wer Erbe ist,
  5. wie das Erbe vom Erblasser auf die Erben übergeht,
  6. wer von einem Erbe ausgeschlossen ist,
  7. wer in welcher Reihenfolge Erbe wird,
  8. wie das Erbe unter den Erben zu verteilen ist,
  9. die Rechte und Pflichten der Erben,
  10. die Folgen der Entscheidung über die Annahme des Erbes oder die Erbverweigerung.

Die Regelungen betreffen letztlich nur das Vermögen (Aktiva und Passiva), das auch bilanzierbar ist. Das Humankapital und das Vermögen (im engeren Sinne) werden von den gesetzlichen Regelungen kaum erfasst.

Die gesetzliche Erfolge kann vom Erblasser durch einzelne Bestimmungen ergänzt werden. Ob sie gültig sind und beachtet werden können, zeigt sich meistens erst im Erbfall.

Die Erben (Nachkommen, Nachfolger) können immer nur "für die nächste Generation" festgelegt oder zumindest bestimmt werden. Sie, die Erben, muss es geben: Sie sind immer das Ergebnis der Vereinigung mit Partnern. Gibt es solche Erbe aus Vereinigungen mit Partnern nicht, "erbt die Allgemeinheit".