52. Vererbung von Vermögen
Keine Vererbungen
Es geht um Vorgänge, in welchen nichts vererbt wird.
Nichts vererbt wird:
- durch Aufpropfen, Oktroyieren,
- durch Klonen,
- durch Genmanipulation,
- durch Schädigung der Gene,
- durch Ersetzung von Genen,
- durch Zerschlagungen,
- durch "Herauslösen der Filetstücke",
- durch Abwenden,
- durch Zerstörungen, Beschädigungen,
- durch Unkenntlichmachung des Erbes..
Durch die Vorgänge wird "nur" bestehendes Vermögen verändert.
Die Einwirkungen können erheblich sein. Sie ändern jedoch häufig nur
die Geldwerte der jeweils betroffenen Vermögenswerte.