52. Vererbung von Vermögen
Elternschaft des Erbes
Es geht um die Art und Weise, wie die Elternschaft im Erbe
entsteht und erhalten bleibt.
Die Elternschaft für das Erbe entsteht erst auch der Vereinigung
der Hinterlassenschaft des Erblassers und der Annahme durch den
Erben.
Die Elternschaft des Erbes ist unauslöschlich. Auch wenn sie im
Zeitverlauf immer mehr in den Hintergrund tritt und überlagert wird,
bleibt sie auch erhalten bei:
- Zerstörungen des Erbes,
- Verweigerungen des Erbes,
- Vernichtungen des Erbes,
- Verdrängungen des Erbes,
- "Vergessen",
- Verleugnen,
- Neubeelterungen, Gehirnwäschen, Umerziehungen,
- Umdeutungen,
- Ersetzungen,
Das Erbe enthält immer "die Gene" des Erblassers, nicht nur die
körperlichen, auch die geistigen, kulturellen, religiösen. Sie
bilden einen wesentlichen Grund (im wahrsten Sinne des Wortes) für
die Existenz der Erben und des Erbes.
Auch der vererbende Erblasser wird oder war "wie die Erben" nur
Träger und Vermittler der Gene, die er selbst geerbt hat. Die Natur
sieht vor, dass die Erblasser nur einen Teil ihrer "Gene"
weitergeben können.
Erblasser können sich auch nicht selbst klonen. Auch Klone können
ihre Gene nur teilweise vererben.
Die Kommunikation (Vereinigung) von Erblasser und Erben geschieht
auf eine nicht beobachtbare Art und Weise:
- Ein Verzicht auf Kinder, also selbst gezeugte Nachkommen,
die zumindest gesichert einen Teil des eigenen Erbes
existenziell mittragen (enthalten), bedeutet nichts anderes, als
dass das Erbe frei gegeben wird für jene, die zum Zeitpunkt des
Erbfalles sich der Erbschaft bemächtigen können, dürfen, sollen,
wollen oder müssen.
- Die Auswahl der Partner ist auch gleichzeitig die Auswahl
über die gemeinsame Elternschaft über die Kinder, seien es
leibliche, geistige, sachliche, gegenständliche oder
energetische.
- Aus der Wahl der Partner ergeben sich auch die Beziehungen,
der Status, die Verortungen, die Handlungsfelder, die
Wirkungsfelder, auf welchen etwas entstehen kann, was als Erbe
(individuelles und gemeinsames) gezeugt, geschaffen,
hinterlassen und weiter gegeben werden kann.
- "Einlassen" auf Partner bedeutet also auch immer, jene
"Gene", Erblasten, Erbschulden mit zu verarbeiten, die durch
die Partner in die Partnerschaft eingebracht werden. Die
Art und Weise der (wechselseitigen) Einlassungen bestimmten, was
man selbst oder gemeinsam zeugt, macht, unterlässt, denkt,
plant, handelt, entscheidet und weiter verbreitet.
- Es zeigt sich immer, "wessen geistiges Kind" etwas ist. Es
ist immer (nur) ein Teil des eigenen Geistes, der sich als
Ausdruck "eindrückt", sofort und unvermittelt alles und Allem
gegenüber als Form, Gestalt, Figur, Kontur, Profil, Grenze. Der
ausgedrückte Eindruck kann anziehen, abstoßen, neutralisieren.
- Die Elternschaft wird oft auch dokumentiert in Symbolen,
Ritualen, Liturgien, Verhaltensmustern, Stil und Etikette,
Gesetzen, "Bibeln", Leitbildern, Werten, Regeln und Spielregeln.
Sie haben eine Bedeutung, die weit über das hinausgehen, was von
den Beteiligten und Betroffenen bewusst, gewusst und gestaltet
werden kann. Es ist mitten unter ihnen; sie sind ein Teil davon
und sie verwirklichen "Es" in individueller und gemeinsamer
unverwechselbarer Art und Weise gleichzeitig, einmalig, ständig
und immer wieder neu.
- Die gemeinsame Verantwortung der Elternschaft für das Erbe
besteht auch gegenüber dem "Außen" und dem "Danach", was folgt:
Es trägt den Stempel ("das Siegel") der Gemeinschaft und drückt
ihn Allen und Allem auf.
- Das Erbe ist das, was aus der Elternschaft herauskommen
konnte, denn wenn die Elternschaft etwas anderes erlaubt hätte,
wäre es auch so (anders).
- Es ist unmöglich, die Ergebnisse ("Kinder") auf die
ursprünglichen Wurzeln zurückzuführen, die dazu geführt haben,
dass es im Vorfeld des Erbes und der Elternschaft für das eigene
Erbe so geworden ist, wie es war, damit die Personen und
Organisationen sich in der Konstellation begegnen, um genau jene
Dinge zu tun, die sie tun, "um das Gesetz" zu erfüllen: "Sie
wissen nicht, was sie tun", schon alleine deshalb nicht, weil
sie es nicht wissen können.
- In der Regel wird alles Denken, Planen, Entscheiden, Handeln
und Verhalten im jeweiligen Bezugsrahmen gespiegelt, erkannt und
von ihm legitimiert. Der Bezugsrahmen selbst ist und bleibt als
"gemeinsames Erbe" im Jenseits. Es ist nicht möglich, den
Bezugsrahmen zu verlassen oder ihn in einer bestimmten Art und
Weise zu bestimmen. Er ist immer das Ergebnis des IST und des
Gewordenen. Durch Vereinbarungen, Interessen, Ziele können
dennoch bestimmte Schwerpunkte ausgewählt und in ihrer
momentanen Bedeutung verstärkt oder geschwächt werden.
- Es ist nicht möglich, etwas aus dem Bezugsrahmen zu
entfernen: Er ist zugleich das Erbe, das Ererbte, das
Geschaffene, das eigene Vermögen und die Hinterlassenschaft für
Dritte.