HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

52. Vererbung von Vermögen

VolltextElternschaft des Erbes

Es geht um die Art und Weise, wie die Elternschaft im Erbe entsteht und erhalten bleibt.

 

Die Elternschaft für das Erbe entsteht erst auch der Vereinigung der Hinterlassenschaft des Erblassers und der Annahme durch den Erben.

Die Elternschaft des Erbes ist unauslöschlich. Auch wenn sie im Zeitverlauf immer mehr in den Hintergrund tritt und überlagert wird, bleibt sie auch erhalten bei:

  1. Zerstörungen des Erbes,
  2. Verweigerungen des Erbes,
  3. Vernichtungen des Erbes,
  4. Verdrängungen des Erbes,
  5. "Vergessen",
  6. Verleugnen,
  7. Neubeelterungen, Gehirnwäschen, Umerziehungen,
  8. Umdeutungen,
  9. Ersetzungen,

Das Erbe enthält immer "die Gene" des Erblassers, nicht nur die körperlichen, auch die geistigen, kulturellen, religiösen. Sie bilden einen wesentlichen Grund (im wahrsten Sinne des Wortes) für die Existenz der Erben und des Erbes.

Auch der vererbende Erblasser wird oder war "wie die Erben" nur Träger und Vermittler der Gene, die er selbst geerbt hat. Die Natur sieht vor, dass die Erblasser nur einen Teil ihrer "Gene" weitergeben können.

Erblasser können sich auch nicht selbst klonen. Auch Klone können ihre Gene nur teilweise vererben.

Die Kommunikation (Vereinigung) von Erblasser und Erben geschieht auf eine nicht beobachtbare Art und Weise:

  1. Ein Verzicht auf Kinder, also selbst gezeugte Nachkommen, die zumindest gesichert einen Teil des eigenen Erbes existenziell mittragen (enthalten), bedeutet nichts anderes, als dass das Erbe frei gegeben wird für jene, die zum Zeitpunkt des Erbfalles sich der Erbschaft bemächtigen können, dürfen, sollen, wollen oder müssen.
  2. Die Auswahl der Partner ist auch gleichzeitig die Auswahl über die gemeinsame Elternschaft über die Kinder, seien es leibliche, geistige, sachliche, gegenständliche oder energetische.
  3. Aus der Wahl der Partner ergeben sich auch die Beziehungen, der Status, die Verortungen, die Handlungsfelder, die Wirkungsfelder, auf welchen etwas entstehen kann, was als Erbe (individuelles und gemeinsames) gezeugt, geschaffen, hinterlassen und weiter gegeben werden kann.
  4. "Einlassen" auf Partner bedeutet also auch immer, jene "Gene", Erblasten, Erbschulden mit zu verarbeiten, die durch die Partner in die Partnerschaft eingebracht werden. Die Art und Weise der (wechselseitigen) Einlassungen bestimmten, was man selbst oder gemeinsam zeugt, macht, unterlässt, denkt, plant, handelt, entscheidet und weiter verbreitet.
  5. Es zeigt sich immer, "wessen geistiges Kind" etwas ist. Es ist immer (nur) ein Teil des eigenen Geistes, der sich als Ausdruck "eindrückt", sofort und unvermittelt alles und Allem gegenüber als Form, Gestalt, Figur, Kontur, Profil, Grenze. Der ausgedrückte Eindruck kann anziehen, abstoßen, neutralisieren.
  6. Die Elternschaft wird oft auch dokumentiert in Symbolen, Ritualen, Liturgien, Verhaltensmustern, Stil und Etikette, Gesetzen, "Bibeln", Leitbildern, Werten, Regeln und Spielregeln. Sie haben eine Bedeutung, die weit über das hinausgehen, was von den Beteiligten und Betroffenen bewusst, gewusst und gestaltet werden kann. Es ist mitten unter ihnen; sie sind ein Teil davon und sie verwirklichen "Es" in individueller und gemeinsamer unverwechselbarer Art und Weise gleichzeitig, einmalig, ständig und immer wieder neu.
  7. Die gemeinsame Verantwortung der Elternschaft für das Erbe besteht auch gegenüber dem "Außen" und dem "Danach", was folgt: Es trägt den Stempel ("das Siegel") der Gemeinschaft und drückt ihn Allen und Allem auf.
  8. Das Erbe ist das, was aus der Elternschaft herauskommen konnte, denn wenn die Elternschaft etwas anderes erlaubt hätte, wäre es auch so (anders).
  9. Es ist unmöglich, die Ergebnisse ("Kinder") auf die ursprünglichen Wurzeln zurückzuführen, die dazu geführt haben, dass es im Vorfeld des Erbes und der Elternschaft für das eigene Erbe so geworden ist, wie es war, damit die Personen und Organisationen sich in der Konstellation begegnen, um genau jene Dinge zu tun, die sie tun, "um das Gesetz" zu erfüllen: "Sie wissen nicht, was sie tun", schon alleine deshalb nicht, weil sie es nicht wissen können.
  10. In der Regel wird alles Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten im jeweiligen Bezugsrahmen gespiegelt, erkannt und von ihm legitimiert. Der Bezugsrahmen selbst ist und bleibt als "gemeinsames Erbe" im Jenseits. Es ist nicht möglich, den Bezugsrahmen zu verlassen oder ihn in einer bestimmten Art und Weise zu bestimmen. Er ist immer das Ergebnis des IST und des Gewordenen. Durch Vereinbarungen, Interessen, Ziele können dennoch bestimmte Schwerpunkte ausgewählt und in ihrer momentanen Bedeutung verstärkt oder geschwächt werden.
  11. Es ist nicht möglich, etwas aus dem Bezugsrahmen zu entfernen: Er ist zugleich das Erbe, das Ererbte, das Geschaffene, das eigene Vermögen und die Hinterlassenschaft für Dritte.