Es geht um die Art und Weise, wie Kapitalvermögen vererbt werden (wird, kann, darf, soll, muss).
Die Vererbung von Kapital ist meisten am einfachsten abzuwickeln. Im Erbfall genügen oftmals, entsprechende formelle Berechtigungen vorausgesetzt, durch:
Die Vererbung von Kapital ist vielfach gesetzlich geregelt oder durch Verträge und Vereinbarungen formalisiert. Geregelt sind häufig:
Das Erbe wird "abgewickelt": Das Testament, so eines vorhanden ist, vollstreckt.
Dem Erbe wird nichts mehr hinzugefügt. Die Kosten der Erbauseinandersetzung und der vollständigen Auflösung des Erbes werden aus dem Erbe bezahlt. Reicht das Vermögen nicht, können die Erben das Erbe ausschlagen: Die Kosten der Abwicklung des Erbes "übernimmt der Staat".