HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

52. Vererbung von Vermögen

VolltextÜbergang des Vermögens

Erbantritt

Ein Erbantritt ist mehr als die Übernahme der Vermögenswerte, die zu einem Erbe gehören.

 

Zum Erbantritt gehören:

  1. die Rechtsfähigkeit des Erben,
  2. die Geschäftsfähigkeit des Erben,
  3. die Erbberechtigung,
  4. die bedingungslose Annahme des Erbes durch den Erben,
  5. die Absonderung des Erbteiles des Erbes vom restlichen Vermögen, das zum Erbe gehört,
  6. die Inbesitznahme des Erbes,
  7. die formelle Übertragung, "Überschreibung" des Erbes,
  8. die Löschung des Erblassers,
  9. das Einverständnis der Gläubiger für die Fortsetzung der Schuldverhältnisse, die bisher mit dem Erblasser bestanden,
  10. die Akzeptanz der Erben durch die Schuldner des bisherigen Erblassers.

Wenn Störungen auftreten, sind oftmals Rechtsstreitigkeiten die Folge.