52. Vererbung von Vermögen
Übergang des Vermögens
Erbantritt
Ein Erbantritt ist mehr als die Übernahme der Vermögenswerte, die
zu einem Erbe gehören.
Zum Erbantritt gehören:
- die Rechtsfähigkeit des Erben,
- die Geschäftsfähigkeit des Erben,
- die Erbberechtigung,
- die bedingungslose Annahme des Erbes durch den Erben,
- die Absonderung des Erbteiles des Erbes vom restlichen
Vermögen, das zum Erbe gehört,
- die Inbesitznahme des Erbes,
- die formelle Übertragung, "Überschreibung" des Erbes,
- die Löschung des Erblassers,
- das Einverständnis der Gläubiger für die Fortsetzung der
Schuldverhältnisse, die bisher mit dem Erblasser bestanden,
- die Akzeptanz der Erben durch die Schuldner des bisherigen
Erblassers.
Wenn Störungen auftreten, sind oftmals Rechtsstreitigkeiten die
Folge.