Der Übergang von geistigem Erbe kann nur unmittelbar zwischen Erblasser und Erben erfolgen.
Der Übergang geschieht häufig durch Symbole, in Ritualen, als Ernennungen, durch Ermächtigungen oder durch Beauftragungen.
Ob das geistige Erbe angenommen wird, entscheidet sich bei dem jeweiligen Akt.
Wie das geistige Erbe angenommen wurde, zeigt sich in der Art und Weise, wie mit dem Vermögen umgegangen wird, das in der Regel gleichzeitig übertragen wird. Sehr oft wird das übertragene Vermögen symbolisiert ("Schlüsselübergabe", "Ernennung", "Beförderung", "Orden", "Vollmacht", "Insignien").