Es geht um die Art und Weise, wie durch Nichterben die Erblasser oder ihre rechtmäßigen Nachfolger ihres Vermögens mit Gewalt beraubt oder von ihm endgültig getrennt oder vertrieben oder zur Überlassung gezwungen werden.
Bei Gewalt, Verbrechen und Krieg werden von den Nichterben eigens Vermögenswerte geschaffen, um sich selbst selbst, Andere, andere Vermögenswerten oder Humankapital aller Art zu schädigen oder zu vernichten. So lange die entsprechenden Vermögenswerte nicht aktiv eingesetzt werden, dienen sie zur Verteidigung. Die Vermögenswerte werden als Waffen, Kriegsmaterial oder Mittel zur Verteidigung genannt.
Die Vermögensübergänge durch Krieg sind vielfältig:
Sind die gewaltsamen Vermögensübertragungen erfolgt, akzeptiert, "rechtlich" oder zumindest mit (militärischer) Gewalt abgesichert, wird "Frieden" vereinbart, dem oftmals ein "Waffenstillstand" vorausgeht.
Das Kalkül der Vorgänge besteht in der Annahme, sich Nutzungsmöglichkeiten über fremdes Vermögen zu verschaffen, ohne hierfür angemessene Leistungen zu erbringen oder erbringen zu müssen. Es, das Kalkül, besteht auch in der mehr oder weniger berechtigten Furcht vor den Bedrohungen durch Dritte, die es auf das eigene Vermögen abgesehen haben (könnten). Ein Teil des Vermögens wird deshalb in Verteidigung "investiert" in der Hoffnung, dass es ausschließlich durch seine Passivität, also seine Anwesenheit, verteidigt und niemals aktiv eingesetzt werden muss. Im Geschäftsleben übernehmen solche Funktionen häufig die Versicherungen, "Firewalls", Personenschutz und Objektschutz.
Es geht also um die gewaltsame Übernahme von Vermögen durch Unberechtigte, die über keinen Erbanspruch oder sonstiges Recht verfügen. Ziel ist, das Vermögen den Dritten wegzunehmen, wobei die eigenen Aufwendungen ("Investitionen") darauf begrenzt werden (sollen), die Gewalt möglichst so ausüben zu können, dass keine Verpflichtungen zu Gegenleistungen für die Dritten oder ihrer legitimen Rechtsnachfolger (Erben) entstehen, welche ihr bisheriges Vermögen verlieren oder von der künftigen Nutzung ausgeschlossen werden. Die Bereicherung soll also ausschließlich einseitig sein, werden und bleiben. Mitunter werden vermutlichen "Angreifern" deshalb auch bereits mit "Sanktionen" (Strafen) für den Angriffsfall gedroht, die über den Schaden hinausgehen sollen, die den Angreifenden erwarten würden, wenn er bei einem Angriff verlieren sollte. Die Annahme von "Vernunft", "Einsicht" oder zumindest die "Drohwirkung der Sanktionen" wird regelmäßig enttäuscht, da es oftmals auch an der eigenen Vernunft, Einsicht und Vorsicht mangelt und die Möglichkeiten, sich gegen einen Angriff wirksam und nachhaltig verteidigen zu können, überschätzt werden.
Das "Erbe des (militärischen) Schrottes", Zerstörungen und der überflüssigen, wertlos oder verfallenen Verteidigungsanlagen und Mittel wird den eigenen Erben (Nachfolgenden) überlassen. Sie können das Erbe nicht ausschlagen. Die Verantwortung für die letztendliche Wertlosigkeit des Schrottes wird in der Regel Dritten zugewiesen.